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Archiv für die 'Recht' Kategorie

Rechtliches rund um IT und Internet.

Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht zum 11.06.2010

Erstellt von solip am 3. Juni 2010

Zum 11. Juni 2010 treten einige Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht in Kraft. Für den Bereich der Online-Geschäfte hier die Zusammenfassung was es zu beachten gibt:

Es gibt zwei Fristen für das Rückgaberecht / den Zeitraum des Widerrufs. 14 Tage und einen Monat. 14 Tage sind nur zulässig wenn die entsprechende Belehrung bei Vertragsschluss vorgelegt wurde. Dies war bei Online-Auktionen bisher rechtlich nicht einwandfrei der Fall, bei Online-Shops jedoch problemlos möglich. Der Gesetzgeber hat nun die Möglichkeit geschaffen die Belehrung zum Widerruf auch unverzüglich nach Vertragsschluss zu geben. Die Betonung liegt hier auf unverzüglich und darf als max. einen Tag nach Vertragsabschluss im Versand verstanden werden. Somit kann auch bei gewerblichen Online-Auktionen die Frist von 14 Tagen statt einem Monat angesetzt werden und die Fristen gleichen sich allgemein an bei Online-Geschäften.

Die gleiche Regelung gilt für den Wertersatzanspruch bei unsachgemäßer Inbetriebnahme von Neuware, mit dem es bei Online-Auktionen auch Probleme gab. Hier gilt ebenso die Regelung der Belehrung beim oder unverzüglich nach Vertragsabschluss.

Der Verordnung BGB-InfoV, die diese Regelungen enthielt, wird aufgehoben. Stattdessen werden sie in das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) aufgenommen. Dies hat insofern Auswirkungen als das diese Regelungen nun gesetzlichen Charakter haben und die entsprechende Muster-Widerrufsbelehrung damit nicht mehr abmahnfähig ist und ihre Muster-Gültigkeit wieder hat.

Zur Erinnerung hier die seit 2009 gültige Muster-Widerrufsbelehrung als PDF:

Musterwiderrufsbelehrung_2009

Auf die Neuerungen hat z.B. ebay reagiert und einen neuen Text veröffentlicht, der hier zu sehen ist: ebay Rechtsportal zur Muster-Widerrufsbelehrung

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Bundesverfassungsgericht hebt bisherige Vorratsdatenspeicherung auf

Erstellt von solip am 2. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen 02.03.2010 die Vorratsdatenspeicherung in der Form wie sie seit dem 01.01.2008 angewendet wird aufgehoben und für verfassungswidrig erklärt. Bisher gespeicherte Daten müssen gelöscht werden, die entsprechenden Vorschriften sind nichtig.

Die Vorratsdatenspeicherung als Solches, basierend auf einer EU Richtline, die Zugangsanbieter zur 6-monatigen Speicherung von Verkehrsdaten verpflichtet, hat es ausdrücklich nicht als unzulässig abgeurteilt. Sondern nur die Form wie dies in Deutschland umgesetzt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat sehr hohe und detaillierte Hürden für weitere Datenspeicherungen auf Vorrat aufgestellt um diese mit der Verfassung konform gehen zu lassen.

Dieser Fall war die größte Verfassungsbeschwerde mit der sich das Bundesverfassungsgericht bisher auseinandersetzen musste. Knapp 35.000 Kläger haben sich zusammengefunden um gegen die unverhältnismässige Komplettüberwachung  zu klagen. Darunter auch solip iT & web.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung wollen auf der Grundlage des Urteils nun eine Überprüfung der EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung erwirken.

Links zum Thema:
www.vorratsdatenspeicherung.de

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